Elementare Themen für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind seit jeher Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Jahres die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und damit neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends adaptiert. Nach einer Übergangsfrist sind am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Neuregelungen aller Produkte finden Sie hier. Die aktuellsten Änderungen betreffen den OEKO-TEX® ECO PASSPORT Standard.
OEKO-TEX® ECO PASSPORT
Die Basis für eine nachhaltige Produktion von Textilien und Lederwaren ist der Einsatz von umweltfreundlichen Chemikalien. Die OEKO-TEX® ECO PASSPORT Zertifizierung zielt ausdrücklich auf die Vermeidung von unerwünschten Chemikalien ab, und zwar noch bevor sie in die globale Lieferkette gelangen. Dafür werden eine Vielzahl von Chemikalien, darunter Farbmittel, Mittel zum Abkochen, Klebstoffe, Tinten, Pigmente und Hilfsstoffe in einem vertraulichen, dreistufigen Prozess analysiert, der bestätigt, dass die Formulierungen und einzelnen Inhaltsstoffe bestimmte Kriterien im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erfüllen.
Die Änderungen im Überblick:
Aufnahme von Lederchemikalien
Nach der Einführung des OEKO-TEX® LEATHER STANDARD für schadstoffgeprüfte Lederprodukte sowie der Sustainable Textile & Leather Production Zertifizierung (STeP) für umweltfreundliche und nachhaltige Lederproduktion können in Kürze neben Textilchemikalien auch Lederchemikalien entsprechend den Vorgaben des OEKO-TEX® ECO PASSPORT getestet und zertifiziert werden.
Neue Substanzen in den Grenzwertkatalogen
Diverse Substanzen wurden neu in die Grenzwertkataloge aufgenommen. Dazu gehören neben Quinolin, das bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, der Weichmacher und Viskositätsregulator TCEP (Tris(2-chlorethyl) phosphat), das Treibmittel ADCA (Azodicarboxamid) sowie die Siloxane D4, D5 und D6. In Anhang 6 neu aufgenommen wurden die Arylamine 4-Chloro-o-toluidinium chloride, CAS No. 3165-93-3, 2-Naphthylammoniumacetate, CAS No. 553-00-4, 2,4-Diaminoanisole sulphate, CAS No. 39156-41-7, 2,4,5-Trimethylaniline hydrochloride, CAS No. 21436-97-5 sowie der Flammhemmer Dinatriumoctaborat, CAS No. 12008-41-2.
Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
Im Anhang 4 des OEKO-TEX® ECO PASSPORT wurden zudem Grenzwerte verschiedener Parameter verschärft. Dies betrifft vor allem das Ausgangsprodukt für die Herstellung von Farbstoffen Anilin, die Lösungsmittel N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP), N,N-Dimethylacetamid (DMAC), N,N-Dimethylformamid (DMF), die Flammhemmer tra-, Penta-, Hexa- und Heptabromdiphenylether, diverse Flammschutzmittel sowie Per- und Polyfluorierte Verbindungen (PFCs). Auch für die Substanzen OPP, CMK, TCMTB für Lederchemikalien gab es Änderungen im Grenzwertkatalog.
Weitere wichtige Änderungen im OEKO-TEX® Produktportfolio:
OEKO-TEX® deckt die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab
Durch die Umsetzung von Grenzwertanforderungen von Benzol, Amin-Salzen sowie Quinolin im OEKO-TEX® STANDARD 100 und OEKO-TEX® LEATHER STANDARD decken diese bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab.
Glyphosat steht unter Beobachtung
Ab 2019 stehen zwei neue Produktgruppen im OEKO-TEX® STANDARD 100 und OEKO-TEX® LEATHER STANDARD unter Beobachtung: Glyphosat und seine Salze sowie die krebserregenden N-Nitrosamine und N-Nitrosierbare Substanzen.